Berufstipps / Familie

Alle Jahre wieder – kommt die Zeit für die Steuererklärung. Ein unangenehmes Thema? Vielleicht – aber eine Beschäftigung damit kann sich auszahlen. Mit einer Steuererklärung können Sie nämlich eine Menge Geld sparen. Vor allem Alleinerziehende sollten ihre Vorteile genau im Auge behalten. In Deutschland leben fast 1,6 Millionen Singles mit Kindern, die meisten davon sind Frauen, deren Situation im Vergleich zu Paarhaushalten finanziell meist deutlich schlechter ist. Die Maßnahmen, die zumindest der steuerlichen Entlastung der Single-Haushalte dienen, sind also mehr als nötig. Auch Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch können die hohen Kosten für künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen.

Freibetrag, Entlastungsbetrag und Kinderbetreuung

Für Ihr minderjähriges Kind, das bei Ihnen wohnt, können Sie einen Freibetrag von 1.080 Euro für Erziehung, Betreuung und Ausbildung in Anspruch nehmen. So können Sie richtig sparen, denn dieser Betrag wird von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen bei der Berechnung abgezogen.

Alleinerziehende können zusätzlich noch einen steuerlichen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro pro Jahr geltend machen. Dafür sollten Sie in die Steuerklasse II wechseln, statt die für Sie nachteilige Steuerklasse I zu nutzen. Das ist dann möglich, wenn das Kind bei Ihnen wohnt und Sie auch das Kindergeld erhalten. Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie auch wirklich Alleinerzieherin sein und ohne Partner oder andere volljährige Person im Haushalt leben.

Weiters haben Sie die Möglichkeit, mit den Kinderbetreuungskosten noch mal Steuern zu sparen. Zwei Drittel der Betreuungskosten und bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind zwischen 0 und 14 Jahren lassen sich steuerlich geltend machen. Die Betreuungskosten können für die Nachmittagsbetreuung in der Schule aufgewendet werden aber auch eine außerhäusliche oder häusliche Betreuung durch Dritte abdecken. Der Vorteil dabei: Auch die Großeltern oder andere Verwandte können bezahlt werden und die Kosten danach von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist ein Vertrag und die Überweisung des Geldes auf das Konto der Person, die die Kinder betreut. Barzahlungen können nicht abgesetzt werden. Der Vertrag darf aber kein Arbeitsvertrag sein, sondern sollte so formuliert sein, dass er unregelmäßige und unvorhergesehene Betreuungen vorsieht.

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Kinderwunsch

Auch mit noch nicht vorhandenen Kindern lässt sich zumindest etwas an Steuern sparen. Für Frauen mit Kinderwunsch ist das wahrscheinlich ein magerer Trost, aber immerhin können Sie die Kosten für eine künstliche Befruchtung steuerlich geltend machen. Seit 1997 lassen sich die manchmal enormen Kosten einer künstlichen Befruchtung steuerlich absetzen – und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Seit 2007 gelten diese Vorteile auch für unverheiratete Frauen. Wenn die Krankenkassen die Kosten für eine In-vitro-Fertilisation nicht übernehmen wollen, können Sie also wenigstens bei der Steuer sparen.

- Artikel vom MjYuMDQuMjAxMg==

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