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Für viele Frauen ist es eine eher unangenehme Vorstellung, während des Studiums schwanger zu werden. Doch immer mehr Frauen entscheiden sich bewusst dafür, im Verlaufe des Studiums ein Kind zu bekommen, um sich später der Karriere widmen zu können.

Falls Sie schwanger sind und weiterhin studieren mögen: die Voraussetzungen sind dafür heute besser als je zuvor. Finanzielle Förderungen und Betreuungsangebote helfen jungen Müttern und Familien, den Alltag zu meistern. Wir sagen Ihnen, wie Sie es schaffen, das Studium mit Kind zu finanzieren.


Schwanger im Studium – Diese Unterstützung steht Ihnen zu

Wenn Sie sich entschlossen haben, als Studentin ein Kind zu bekommen, stehen Ihnen zahlreiche Hilfen zur Verfügung, um das Studium trotz Schwangerschaft und Kindererziehung fortzusetzen.

Falls Sie bisher BAföG erhalten, wird diese Leistung in der Schwangerschaft weitergezahlt. Fallen Sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden aus, erhalten Sie die Förderung für maximal drei weitere Monate. Bei einer längeren Studienpause sollten Sie Ihren Anspruch auf Leistungen nach SGB II bei der Agentur für Arbeit prüfen lassen. Unter Umständen stehen Ihnen auch Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen zu, z. B. für die Erstausstattung. Nach der Pause erhalten Sie weiterhin BAföG.

Sollten Sie während des Studiums einer geringfügigen Tätigkeit nachgehen, kann das ein Vorteil für Sie sein. Unter Umständen haben Sie für einige Wochen Anspruch auf Mutterschaftsgeld (maximal 13 EUR am Tag). Erkundigen Sie sich bei der gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt nach den Voraussetzungen.

Eine Anlaufstelle für werdende Mütter mit geringem Einkommen ist die „Bundesstiftung Mutter und Kind“. Diese gewährt einmalige Förderungen zwischen 517 – 690 EUR.

Die Vorteile einer Schwangerschaft im Studium

Auf den ersten Blick ist gerade die Studienzeit, in der Sie kein festes Einkommen und keinen Job haben, der falsche Zeitpunkt für die Familienplanung. Doch eine Schwangerschaft während des Studiums bzw. ein Studium mit Kind hat Vorteile.

  1. Sie haben größere Freiheiten als im Berufsleben. Fallen Sie z. B. während der Schwangerschaft aus, können Sie Ihr Studium nach der Pause fortsetzen.
  2. Auch der Alltag lässt sich besser organisieren. Legen Sie z. B. Ihre Vorlesungen, wie es Ihnen zeitlich passt, oder nehmen Sie nach der Entbindung ein Urlaubssemester. Wenn Sie über Organisationstalent, Eigeninitiative, einen Partner oder Familie in der Nähe verfügen, ist das Studieren mit Kind auch ohne Urlaubssemester möglich.
  3. Die Semesterferien geben Ihnen zusätzliche Freiheit. Widmen Sie sich ganz Ihrem Kind oder holen Sie Lerninhalte nach.
  4. Einer der wichtigsten Gründe heutzutage während des Studiums schwanger zu werden, ist die Karriereplanung. Sie können sich nach dem Abschluss um Ihren Beruf kümmern, ohne die Familienplanung berücksichtigen zu müssen.
  5. Wenn Sie im Studium schwanger werden und später mit Kind studieren, können Sie eine verlängerte BAföG-Zahlung beantragen.
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Neben den planerischen Vorteilen einer Schwangerschaft im Studium, bieten Sie Ihrem Arbeitgeber einen positiven Nutzen: Ist Ihre Familienplanung abgeschlossen, entfällt die Berufsunterbrechung zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr. Zudem kann sich Ihr zukünftiger Arbeitgeber sicher sein, dass Sie stressresistent sind, wenn Sie Studium und Mutterschaft unter einen Hut bekommen haben.

Video: Schwanger im Studium: die AOK-on Reportage

Im nachfolgenden Video begleitet die Krankenkasse AOK eine Studentin durch die Schwangerschaft:


Mit Kind im Studium – Diese finanzielle Unterstützung können Sie beantragen

Nach der Entbindung bieten Ihnen vor allem staatliche Unterstützungen die Chance, weiter zu studieren. Folgende Förderungen sichern beim Studium mit Kind Ihre Existenz:

  1. Kindergeld: Grundsätzlich erhalten alle Eltern Kindergeld. Sie erhalten bei ein bis zwei Kindern 184 EUR pro Kind im Monat, für das 3. Kind 190 EUR im Monat und für jedes weitere Kind 205 EUR pro Kind im Monat.
  2. Elterngeld: Wenn Sie Elterngeld beziehen, dürfen Sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Da die Zahlung abhängig vom Einkommen ist, können Sie als Studentin vom monatlichen Mindestbetrag von 300 EUR ausgehen, den Sie für maximal 14 Monate erhalten. Bei mehreren kleinen Kindern bekommen Sie weitere Zuschläge.
  3. Betreuungsgeld: Wenn Sie kein Elterngeld mehr beziehen, können Sie für maximal 22 Monate das Betreuungsgeld von 150 EUR beantragen. Allerdings nur, wenn Sie keine Kita in Anspruch nehmen.
  4. BAföGzuschlag für Kinder: Beziehen Sie BAföG, erhalten Sie für ein Kind (bis 10 Jahre) einen Kinderbetreuungszuschlag. Dieser beträgt 113 EUR pro Monat für das erste Kind und 85 EUR pro Monat für jedes weitere Kind. Der Zuschlag ist unabhängig vom Elterngeld.
  5. Verlängerung der BAföGzahlung: Wenn Sie mit Kind studieren, steht Ihnen eine verlängerte BAföGzahlung zu. Bis zum 5. Lebensjahr können Sie um ein Semester pro Lebensjahr verlängern, bei einem 6-10 jährigen Kind erhalten Sie die Unterstützung insgesamt ein Semester länger. Diese zusätzlichen Leistungen müssen Sie nicht zurückzahlen.
  6. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss: Falls Sie alleinerziehend sind, ist der Vater des Kindes unterhaltspflichtig, soweit er über entsprechendes Einkommen verfügt. Eine Orientierung bietet die „Düsseldorfer Tabelle“, die Sie in unseren weiterführenden Links finden. Liegt die Unterhaltszahlung unter den Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle oder zahlt der Vater des Kindes nicht, können Sie beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate und bis zum Kindesalter von 12 Jahren beantragen. Sie erhalten für Kinder bis 6 Jahre 133 EUR pro Monat, für ältere Kinder bis 12 Jahre 180 EUR pro Monat.
  7. Kinderzuschlag: Als geringfügig Verdienende haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf einen Kinderzuschlag nach §6a Bundeskindergeldgesetz. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Studierendenbüro oder bei der Agentur für Arbeit. Bei vielen Studierenden wird der Kinderzuschlag abgelehnt, weil das Einkommen „zu niedrig“ ist. Eine weitere Hürde: Studierende erhalten grundsätzlich kein ALG II. Der Kinderzuschlag wurde aber eingerichtet, um den Bezug von ALG II zu vermeiden. Daher ist umstritten, inwieweit studierende Mütter diese Zahlung erhalten können.
  8. Sozialgeld oder Wohngeld für das Kind: Sie selbst sind zwar als Studentin von Leistungen nach SGB II ausgeschlossen, Ihr Kind hat aber bis zum 15. Lebensjahr einen Anspruch auf Sozialgeld, wenn das Einkommen des Kindes (Kindergeld, Unterhalt, Kinderzuschlag etc.) unter dem Minimalsatz liegt. Erfragen Sie diesen bei Ihrer zuständigen Behörde. Erhält Ihr Kind kein Sozialgeld, ist es möglich, Wohngeld zu beantragen, das Sie als Studierende ebenfalls nicht erhalten.
  9. Betreuungskostenzuschuss: Für die Betreuung in der Kita, Krippe oder bei einer Tagesmutter können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Betreuungskostenzuschuss stellen.
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Zusätzlich zu den erwähnten Leistungen bieten einige Stiftungen und Förderungen Studierenden mit Kind finanzielle Hilfen. Beispielsweise ist ein Sozialzuschuss des Studentenwerks möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hochschule vor Ort nach den Voraussetzungen. Unter Umständen können Sie zudem beim Studentenwerk ein zinsloses Darlehen beantragen. Auch regionale, private oder konfessionelle Stiftungen helfen beim Studium mit Kind. Hierzu informiert Sie ebenfalls das Studentenwerk.

Trotz zahlreicher finanzieller Unterstützungen ist es in ökonomischer Hinsicht nicht einfach, trotz und mit Kind zu studieren. In unserem Artikel „Ein Haushaltsbuch verschafft Familien einen Überblick“ erhalten Sie Tipps, wie Sie Ihr monatliches Einkommen sinnvoll planen, denn für einige Jahre werden Sie die Ausgaben stark einschränken müssen.

Wo Sie Betreuung für das Kind im Studium finden

An den meisten Universitäten in Deutschland gibt es heute Kitas für Kinder von Studierenden. Trotzdem liegt die Zahl der Betreuungsplätze (mehr als 5.500) weit unter den benötigten; denn in Deutschland studieren etwa 120.000 Eltern (Männer und Frauen). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Studierendenbüro nach Betreuungsangeboten vor Ort. Auch universitäre Beratungsstellen für Schwangere und Studierende mit Kind und das Frauenreferat Ihrer Hochschule helfen Ihnen weiter.

Trotz steigender Angebote für studierende Mütter, sind Sie in erster Linie auf die Unterstützung von Familie und Freunden angewiesen, um die Doppelbelastung von Kind und Studium zu bewältigen. Ideal ist daher ein Studienort, der nicht zu weit von der Familie entfernt ist.

Video: Zwischen Hörsaal und Wickeltisch: Studieren mit Kind

Das Stadtfernsehen Duisburg befragt ein Studentenpaar nach dem Alltag mit Kind:


Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus

Ein Studium mit Kind ist möglich und zunehmend für junge Frauen erstrebenswert, um nach dem Abschluss uneingeschränkt in den Beruf zu starten. Wenn Sie alle finanziellen Möglichkeiten ausschöpfen, haben Sie gute Chancen, auch mit Kind erfolgreich zu studieren. Wir wünschen Ihnen dafür alles Gute!

- Artikel vom MTMuMDEuMjAxNQ==

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