kinder melden sich im unterricht-©-contrastwerkstatt-Fotolia.jpgBildung / Mein Beruf

Wenn es um die Wahl der richtigen Ausbildungsstätte geht, gibt es heute zahlreiche Entscheidungskriterien. Aspekte wie Fachrichtung, Schulstruktur, Lehrmethoden und ideologische Ausrichtung spielen eine wesentliche Rolle. Hier leisten weiterführende Schulen, auch Schulen in freier Trägerschaft genannt, einen substanziellen Beitrag zur Vielfalt des Angebotes.

Eine Studie des Statistischen Bundesamtes belegt, dass die Zahl der Privatschulen in den letzten 20 Jahren um rund 76% gestiegen ist.

Entwicklung der Privatschulen von 1992 bis 2014

In Deutschland besucht mittlerweile jedes elfte Schulkind eine Privatschule, allerdings sind es in Ländern wie Spanien, den Niederlanden oder Österreich noch weit mehr Schüler. Der Trend zu Schulen in freier Trägerschaft besteht schon seit Anfang der 90er Jahre. Der ‚Pisa-Schock‘, den im Jahr 2001 die Veröffentlichung der ersten Pisa-Ergebnisse verursachte, verstärkte die Nachfrage zusätzlich.

In der erstmalig durchgeführten Vergleichsstudie zur schulischen Leistung in 43 Teilnehmerstaaten belegte das ‚Land der Dichter und Denker‘ einen der hintersten Plätze. Darüber hinaus brachte die Studie ein gravierendes Manko im deutschen Schulsystem ans Tageslicht: fehlende Chancengleichheit. In keinem anderen Teilnehmerstaat hatten es sozial benachteiligte Kinder so schwer, schulisch aufzusteigen. Weit besser als Deutschland schnitten Staaten mit einem hohen Anteil an Privatschulen ab.

In der Folge sind weiterführende Privatschulen in Deutschland derzeit dem Schüler-Andrang kaum noch gewachsen. Immer mehr Schülereltern wollen ihr Kind spätestens nach der Grundschule in einer Bildungsstätte außerhalb des öffentlichen Bildungssystems untergebracht sehen – nach einer Einschätzung des Bundesverbandes Deutscher Privatschulen sind es aktuell 20 Prozent.

Oftmals werden private Schulen aus dem Eigenbedarf von Eltern heraus gegründet, die auf die im Folgenden genannten Aspekte besonderen Wert legen:

  • einer bestimmten weltanschaulichen oder ideologischen Prägung
  • der Realisierung innovativer pädagogischer Ansätze
  • einer Schule in Wohnortnähe
  • einer speziellen Förderung ihrer Kinder.

Was genau ist eine Schule in freier Trägerschaft?

Für Privatschulen sind nichtstaatliche Träger wie Personengesellschaften, Privatpersonen, Organisationen, Vereine oder Sozialwerke zuständig. Wenn mit dem Besuch einer solchen Lehranstalt die Schulpflicht erfüllt werden soll, und um Abschlüsse wie Abitur oder Mittlere Reife vergeben zu dürfen, muss diese Schule staatlich anerkannt oder genehmigt sein. In Europa haben fast sämtliche Privatschulen einen öffentlich-rechtlichen Status. Sie unterstehen damit der staatlichen Schulaufsicht und erfüllen Aufgaben, denen sich andernfalls eine Institution des öffentlichen Bildungssystems widmen müsste, weshalb sie auch als Ersatzschulen bezeichnet werden.

Über die Betriebs-, Genehmigungs- und Anerkennungsbedingungen für Privatschulen entscheidet in Deutschland jedes Bundesland eigenständig. Allgemein verbindlich ist allerdings das Gleichwertigkeitsgebot: Ausstattung, Bildungs- und Erziehungsziele sowie die Ausbildung der Lehrkräfte müssen dem als Norm gewerteten Status an öffentlichen Lehranstalten entsprechen. Die Lehrinhalte müssen am Lehrplan des Kultusministeriums des jeweiligen Bundeslandes orientiert sein, doch haben Privatschulen die Freiheit zur Eigeninterpretation dieses Lehrplanes. Das Fach Deutsch beispielsweise kann nicht einfach weggelassen werden, darf aber auf andere Art und Weise unterrichtet werden. Die Genehmigung einer Privatschule setzt in allen Bundesländern die Vorlage eines Konzepts zur Finanzierung und zur Pädagogik sowie eines Nachweises über das Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten und einer bestimmten Anzahl von Lehrern und Schülern voraus.

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Mit der staatlichen Anerkennung geht die Übertragung von Hoheitsrechten einher. Diese berechtigen Ersatzschulen mit öffentlich-rechtlichem Status dazu, Abschlussprüfungen gemäß der Reglementierung durch das jeweilige Kultusministerium eigenständig durchführen.

Gründe für die verstärkte Nachfrage

Privatschulen sind nicht automatisch besser als staatliche Schulen. Auch letztere haben hervorragende Lehrkräfte und gute Lehrmethoden. Allerdings haben Lehrer an staatlichen Schulen zumeist kaum Gestaltungsfreiräume, wenn es darum geht, Lerninhalte und Methoden mehr am Kind und weniger am Lehrplan zu orientieren. Vielmehr ist es Usus, die zweifelsohne überfrachteten Lehrpläne des Kultusministeriums kompromisslos durchzuboxen – auf Kosten der Schüler. In der Konsequenz sind viele Eltern und Schüler unzufrieden mit dem öffentlichen Schulsystem.

Da Privatschulen die Freiheit haben, den durch das Kultusministerium vorgegebenen Lehrplan individuell umzusetzen, bietet sich die Möglichkeit, mehr Wert auf pädagogische Qualität, auf individuelles Lernen im eigenen Lerntempo sowie auf Lernfreude zu legen. Trotzdem entsprechen die Leistungen der Schüler in den für jedes Bundesland einheitlichen Abschlussprüfungen denen ihrer Schulkameraden, die staatliche Schulen besuchen, oder übertreffen diese sogar.

Was an öffentlichen Schulen selten anzutreffen ist, nämlich eine enge Kooperation zwischen Lehrern und Eltern, ein familiäres Klima und eine individuelle Förderung – auch sozialer Kompetenzen -, sehen viele Privatschulen als Grundlagen ihres Lehrauftrages. Lehrmittel und Unterrichtsinhalte, die zeitgemäßen Anforderungen entsprechen, erleichtern den Schülern hier den Einstieg ins Berufsleben. Hinzu kommt ein breites Angebot schulischer Aktivitäten von künstlerisch über handwerklich bis hin zu sozial. Jede Schule setzt eigene Schwerpunkte. Hintergrund ist, den Kindern im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung die Möglichkeit zu geben, etwas Neues auszuprobieren, sich selbst zu verwirklichen und etwas Eigenes zu erschaffen.

Viel Vorteil, wenig Förderung

Die öffentlichen Fördergelder für Schulplätze in privaten Schulen fallen in fast allen Bundesländern deutlich geringer aus, als die für Schulplätze in staatlichen und kirchlichen Schulen. Wikipedia schreibt hierzu: „Die über alle Schulformen gemittelte Differenz zwischen beiden Positionen betrug 2011 zwischen 493 Euro pro Schüler in Brandenburg und 2.949 Euro pro Schüler in Baden-Württemberg. Die Privatschulen entlasten die Bundesländer damit um rund 1,2 Milliarden Euro“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Privatschule#Deutschland:_Schule_in_freier_Tr.C3.A4gerschaft).

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Pro Jahr sparen die Bundesländer für jeden Schüler, der eine Schule in privater Trägerschaft besucht, zwischen 5.000 und 10.000 Euro ein. Trotzdem steht immer wieder eine weitere Kürzung der Zuschüsse für Schulen in privater Trägerschaft zur Debatte. Auch der staatlichen Verpflichtung, die Gründung privater Schulen zu unterstützen, wird in der Regel nicht nachgekommen, ganz im Gegenteil: „Die meisten Länder bezahlen erst nach einer Bewährungsphase von drei Jahren einen Zuschuss von 60 bis 70 Prozent“, wie ZEIT online berichtet (http://www.zeit.de/2007/43/C-Privatschul-Info). Nur selten werden die über den genannten Zeitraum hinweg einbehaltenen Gelder nach dieser Bewährungsphase auch nur teilweise ausbezahlt. Auch für an Privatschulen unterrichtende fällt die Förderung im Schnitt um 20 Prozent geringer aus, als die für an öffentlichen Schulen unterrichtenden Lehrkräfte. Die genannten Einsparungen verursachen Defizite und machen in den meisten Fällen die Zahlung von Schulgeld notwendig. Allerdings begrenzt das so genannte Sonderungsverbot – „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern [wird] nicht gefördert“ (Grundgesetz Art. 7, Abs. 4) – die Höhe des Schulgeldes an staatlich anerkannten freien Schulen. Hier beläuft sich das monatliche Schulgeld im Durchschnitt auf 100 Euro, zusammen mit eventuell anfallenden Verpflegungs- und Betreuungskosten betragen die Gesamtkosten zwischen 200 und 400 Euro. An einigen Schulen ist es üblich, dass Elterninitiativen oder Fördervereine Schüler im Bedarfsfall unterstützen, wenn z.B. für eine Klassenfahrt zusätzliche Kosten anfallen. Auch bieten immer mehr Privatschulen Stipendien an. Eltern können 30 Prozent des Schulgeldes, maximal jedoch 5.000 Euro jährlich von der Steuer absetzen und außerdem zwei Drittel der Betreuungskosten bis maximal 4.000 Euro.

Wahl der weiterbildenden Schule

Letztendlich müssen Eltern und Kinder gemeinsam entscheiden, welche Art von weiterführender Schule ihnen am meisten zusagt. Sowohl staatliche als auch private Schulen haben Vor- und Nachteile. Daher ist es empfehlenswert, sich genau zu informieren und das Gespräch mit Schülern und Schülereltern der jeweiligen Ausbildungsstätte zu suchen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

- Artikel vom MDcuMDMuMjAxNg==

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