Es war vielleicht noch nie so einfach wie heute, ein eigenes Unternehmen aufzubauen und eine nebenberufliche Selbstständigkeit auszuprobieren – es gibt zahlreiche staatliche Förderprogramme, die Zinsen sind niedrig und die allgemeine Kaufkraft ist hoch. Diese Umstände begünstigen den Schritt in die nebenberufliche Selbstständigkeit, allerdings braucht man trotzdem eine sehr gute Geschäftsidee und viel Disziplin. Wir zeigen, wie eine nebenberufliche Existenzgründung gelingt und was es aus rechtlicher Sicht zu beachten gilt.
Die Vorteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit
Beschäftigt man sich nebenberuflich selbständig und behält seine Vollzeitanstellung, bietet das folgende Vorteile:
- Das finanzielle Risiko ist geringer als bei einer Selbstständigkeit in Vollzeit. Der Erfolgsdruck hält sich in Grenzen.
- Bei einem Jahresumsatz von unter 17.500 Euro greift die Kleinunternehmerregelung und es fällt keine Umsatzsteuer an.
- Man bleibt über einen Teilzeitjob krankenversichert, sofern man die selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit nicht länger als etwa 18 Stunden pro Woche ausübt. Dadurch lassen sich relativ hohe Krankenkassenbeiträge vermeiden, die Vollzeit-Selbstständige zahlen müssen.
- Läuft das Geschäft im Nebenberuf gut, kann man es zum Hauptverdienst umwandeln.
Fünf Schritte auf dem Weg in die nebenberufliche Selbstständigkeit
Sich selbständig zu machen (auch wenn es zunächst nebenberuflich ist), ist ein mutiger Schritt. Selbstverständlich gibt es Herausforderungen zu meistern und Hürden zu nehmen, aber wenn es wirklich ein Traum von Ihnen ist, sollten Sie es wagen. Wir haben unsere Empfehlungen zum Thema „nebenberufliche Selbstständigkeit“ in fünf Schritten zusammengefasst.
Schritt eins: Selbstkritik üben
Zunächst sollte man sich fragen, ob man überhaupt für eine Selbstständigkeit geeignet ist. Können Sie gut organisieren? Arbeiten Sie effektiv oder perfektionistisch? Ist es für Sie in Ordnung, wenn das eigene Einkommen nicht gesichert ist? Und zum Schluss: Wie gehen Sie mit Rückschlägen um? Wichtig ist, dass Sie diese Fragen ehrlich beantworten.
Wir von Frauenparadies sind uns einig: Selbstständige müssen von ihrem Geschäftskonzept begeistert sein. Nur so gelingt es, die notwendige Energie dafür aufzubringen und andere vom eigenen Konzept zu überzeugen.
Schritt zwei: Einen Businessplan erstellen
Fertigen Sie ein Geschäftskonzept an und planen Sie alles bis ins kleinste Detail. Folgende Basic-Fragen empfehlen wir, vorab schriftlich zu beantworten:
- Produktanalyse: Welche Eigenschaften hat Ihr Produkt? Welche Dienstleistung bieten Sie an?
- Zielgruppenanalyse: Wer sind Ihre Kunden?
- Marketinganalyse: Was unternehmen Sie, um Ihre Firma bekannt zu machen?
- Mitbewerberanalyse: Was hat die Konkurrenz zu bieten? Wie bestehen Sie in diesem Wettbewerb?
- Finanzplan: Wann rechnen Sie mit welchen Einnahmen und Ausgaben und welche Höhe werden diese haben? Brauchen Sie für die Gründung einen Firmenkredit?
Ein Businessplan dient dazu, die ersten drei Geschäftsjahre zu planen. Außerdem ist dieser Voraussetzung, um einen Kredit bei der Bank zu beantragen. Überzeugen Sie mit Ihrer Geschäftsidee und Sie erhalten leichter Fördermittel von Bund, Ländern oder privaten Investoren!
Schritt drei: Den Arbeitgeber benachrichtigen
Aus gesetzlicher Sicht müssen Sie eine nebenberufliche Tätigkeit nicht beim Arbeitgeber angeben. Allerdings enthalten die meisten Voll- und Teilzeitarbeitsverträge eine verpflichtende Klausel. Um Rechtsstreitigkeiten diesbezüglich zu vermeiden, sollte man sich an folgende Grundsätze halten:
- Die Leistung, die im Hauptberuf erbracht wird, darf nicht durch den Nebenberuf leiden.
- Es ist nicht gestattet, ein Konkurrenzprodukt anzubieten.
- Der Urlaub muss der Erholung dienen. Es ist nicht erlaubt, in dieser Zeit beliebig viel nebenberuflich zu arbeiten.
- Der Wiedereinstieg nach der Krankheit darf sich durch den Nebenberuf nicht verzögern.
- Das Arbeitszeitgesetz (Pausen, maximale Arbeitsdauer, …) gilt weiterhin.
Schritt vier: Die Tätigkeit anmelden
Folgende Institutionen müssen von der nebenberuflichen Selbstständigkeit unterrichtet werden (bei manchen Stellen ist eine Erlaubnis einzuholen):
- Finanzamt: Geben Sie an, dass Sie ab sofort im Nebenberuf selbstständig sind. Plus: Über den erzielten Gewinn müssen Sie das Finanzamt über die „Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)“ bei der nächsten Steuererklärung informieren.
- Gewerbeamt: Zählt die Tätigkeit als Gewerbe, ist ein sogenannter Gewerbeschein notwendig.
- Gesundheitsamt: Handeln Sie mit Lebensmitteln oder stellen Sie diese her? Wenn ja, ist eine entsprechende Meldung an dieses Amt Pflicht.
- Krankenkasse: Es kann sein, dass Sie einen neuen Tarif brauchen, um weiterhin versichert zu sein. Sprechen Sie darüber am besten mit Ihrem Kundenberater.
- Sonstige Versicherungen: Ob Rechtsschutz-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung: Damit Sie im Fall der Fälle abgesichert sind, sollten Sie Ihre Versicherer informieren.
Schritt fünf: Die Buchhaltung meistern
In Sachen Buchhaltung und Steuern gelten die gleichen Pflichten wie bei einer hauptberuflichen Tätigkeit: Angebote und Rechnungen sind korrekt zu erstellen. Mit Vorlagen (beispielsweise für die Angebotserstellung) lässt sich dabei viel Zeit sparen. Für die Archivierung steuerlich relevanter Unterlagen gelten besondere rechtliche Vorschriften. Diese müssen etwa elektronisch erfassbar, maschinell auswertbar und unveränderbar sein sowie dauerhaft nachprüfbar bleiben. Mit einer Buchhaltungssoftware ist es leichter, diese Anforderungen umzusetzen. Das kann sich auch positiv auf den Workflow auswirken: Rechnungen lassen sich unkompliziert und überwiegend automatisch erstellen, insofern die Kunden-Stammdaten gut gepflegt sind. Das spart Zeit, die für Akquise oder Weiterentwicklung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen genutzt werden kann. Eine gute Buchhaltungssoftware bringt noch weitere Vorteile, zum Beispiel hat man einen besseren Überblick über die aktuelle Finanzlage des eigenen Unternehmens. Für Einzelunternehmer gibt es normalerweise beim Erwerb einer Buchhaltungssoftware günstige Konditionen, da der Preis unter anderem davon abhängig ist, wie viele Nutzer damit arbeiten.
Achten Sie auf Ihre Gesundheit
In der Anfangsphase der nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeiten viele Menschen teilweise 50 oder mehr Stunden pro Woche. Sie verzichten auf Urlaub, da sie befürchten, einen wichtigen Auftrag zu verpassen. Die Motivation und das Engagement für das eigene Business sind am Anfang noch sehr hoch. Achten Sie trotzdem darauf, Pausen zu machen und sich ausreichend zu erholen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, einen chronischen Erschöpfungszustand zu erleiden.
Nebenberuflich selbstständig machen – die Balance ist entscheidend
Selbstständige sollten unbedingt eine gute Strategie für ihr Zeitmanagement entwickeln, damit der Hauptberuf, die Gesundheit sowie die Familie nicht zu kurz kommen und sie trotzdem noch Zeit für sich haben. Um sich vor einem Burnout zu schützen und dauerhaft leistungsfähig zu bleiben, sind regelmäßige Erholungsphasen immens wichtig. Auch durch das Ausüben einer Sportart können Stresshormone abgebaut werden. Tritt längere Zeit keine Besserung ein, ist ein Hausarztbesuch ratsam: Ihr Hausarzt berät und überweist Sie gegebenenfalls an einen Facharzt. Denn nur, wenn man gesund ist, kann man dauerhaft leistungsfähig bleiben.