Es gibt viele Finanzierungsmöglichkeiten: Nutzen Sie die Angebote und werden Sie Existenzgründerin! © Rido / Fotolia.comBerufstipps / Mein Beruf

Die Gründungsquote von Frauen in Deutschland liegt laut der Global Entrepreneurship Monitor-Studie derzeit bei lediglich 3,9 Prozent. Das ist wenig im Vergleich zur Quote der Männer, die bei 6,6 Prozent liegt und somit fast doppelt so hoch ist. Die Ursachen für diesen Umstand dürften zahlreich sein. Es kann sein, dass manche Frauen der Auffassung sind, ihnen fehle Fachwissen oder ihre Idee sei nicht tragfähig genug. Vermutlich ist ein weiterer Grund, dass viele das finanzielle Risiko abschreckt. Auch die Frage der Kapitalbeschaffung mag zur geringen Zahl (nicht nur von weiblichen) Gründerpersönlichkeiten beitragen. Dabei gibt es bei den Finanzierungsmöglichkeiten klare Vorgehensweisen – die Finanzierung der Selbstständigkeit ist demnach kein Glücksspiel: Es gibt Zuschüsse für Existenzgründerinnen und Kredite zur Unternehmensgründung.

Für angehende Existenzgründerinnen lohnt es sich, die Finanzierungsmöglichkeiten zu ermitteln und abzuwägen. Um Zuschüsse zu erhalten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein und auch beim Aufnehmen von Krediten sollten Unternehmensgründerinnen gut aufpassen. Hier ein kurzer Überblick:

Steht der Finanzplan bereits? Vor der Existenzgründung die Finanzierung planen

Bevor es an die Gründung der Existenz geht, stehen der Businessplan und als zentraler Teil dessen der Finanzplan an, um das Vorhaben der eigenen Selbstständigkeit umzusetzen. Im Finanzplan sollten folgende Punkte enthalten und bestimmt sein:

Finanzierung der Selbstständigkeit, Existenzgründerin

Der Finanzplan ist der zentrale Teil des Businessplans und wichtig, um eine erfolgreiche Existenzgründerin zu sein © Kittiphan / Fotolia.com

Gründungskosten
Gründungskosten sind Kosten, die bei der Gründung des Unternehmens anfallen. Dazu zählen beispielsweise Notarkosten und Anmeldegebühren beim Gewerbeamt, aber auch Kosten für Beraterinnen und Anwälte.

Investitionen
Als Investitionen werden Ausgaben bezeichnet, die beispielsweise die Anschaffung der Büroeinrichtung, Software und Maschinen sowie des Warenbestands umfassen. Diese Kosten fallen in der Regel vor der Gründung an.

Geplante Umsätze
Im Finanzplan sollten die geschätzten Umsätze für die nächsten drei Jahre angegeben werden. Die Umsätze lassen sich anhand der möglichen, zu bedienenden Kunden schätzen. Die Angaben müssen in netto erfolgen.

Kostenplanung
Auch die anfallenden Kosten sollten im Finanzplan berücksichtigt und für drei Jahre geplant werden. Darunter fallen sowohl Mitarbeiter- als auch Materialkosten.

Rentabilitätsvorschau
Sobald die Kosten geplant und die Umsätze geschätzt wurden, kann die Rentabilität des Vorhabens ermittelt werden. Dazu müssen die geplanten Kosten von den geschätzten Umsätzen abgezogen werden.

Ausgaben nach der Gründung
Ist die Gründung abgeschlossen, muss die Gründerin weitere Kosten einberechnen. Dazu zählen beispielsweise der Unternehmerinnenlohn und allgemeine Betriebsausgaben, also Anschaffungs- und Herstellungskosten, Mietkosten oder die Ausgaben für die unerlässliche Unternehmenswebsite.

Liquiditätsplanung
Unter diesem Punkt werden Angaben zur voraussichtlichen Zahlungsfähigkeit des Unternehmens für die ersten drei Jahre gemacht. Eine plausible Einnahmen-Ausgaben-Vorschau ist gefragt. Mit der Liquiditätsplanung soll sichergestellt werden, dass immer ausreichend Geld auf dem Konto ist.

>>>Lesetipp:  Auslandsaufenthalt wichtig für die Karriere

Kapitalbedarf
Nach der Auflistung aller Investitionen, laufenden Kosten und geschätzten Umsätze lässt sich der gesamte Kapitalbedarf errechnen. Dazu werden das Umlaufvermögen, das Anlagevermögen und die Betriebsausgaben zusammengerechnet.

>>> Lesetipp: Frauen erlaubt – SHE works!-Gründerin Carolin Schäufele über (Frauen-)Netzwerken

Die Finanzierungsmöglichkeiten der Selbstständigkeit: ohne Moos nix los

“No risk, no fun” – hört man häufig. Ja: Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss investieren. Das gilt auch für zukünftige Gründerinnen. Nun gibt es vielleicht keine oder wenige Rücklagen sowie keine Erbschaft, auf die die Unternehmerinnen zurückgreifen können. Dann gibt es andere Maßnahmen, die sich mit etwas Mut und Entschlossenheit umsetzen lassen.

Eine Möglichkeit der Finanzierung der Selbstständigkeit: einen Kredit aufnehmen

Klar, Geld leihen ist immer ein heikles Unterfangen. Das hat einerseits etwas Gutes, denn somit haben „Geldleiher“ den nötigen Respekt vor ihrem Vorhaben. Andererseits lassen sich ohne Rücklagen gute Ideen und eine Finanzierung der Selbstständigkeit ohne Eigenkapital nicht umsetzen. Wir möchten aufzeigen, wie der Weg zum Kredit aussieht.

Das sind die Voraussetzungen einen Kredit für die Selbstständigkeit aufzunehmen:

  • Volljährigkeit: Erst wer als geschäftsfähig gilt, kann rechtsgeschäftliche Verträge abschließen.
  • Hauptwohnsitz: Bankverbindungen sowie Kontoverbindungen müssen in Deutschland angemeldet sein, insofern der Kredit in Deutschland bei einem Kreditinstitut beantragt wird.
  • Angestelltenverhältnis: Um einen Kredit beantragen zu können, müssen Angestellte seit sechs Monaten bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein. Zudem sollte sich der Antragsteller in einem unbefristeten Verhältnis befinden. Ist dies nicht der Fall, kann die Kreditlaufzeit der Dauer des Vertrages angepasst werden.
  • Geldnachweise: Damit ein Kredit ausgestellt werden kann, ist auch der Nachweis der eigenen Finanzen nötig. Kreditinstitute wollen wissen, ob Sie kreditwürdig sind. Dafür sind Geldnachweise nötig. Allerdings haben es Selbstständige und Freiberufliche schwerer, an Kredite zu kommen. Hierzu dann unbedingt ein Beratungsgespräch mit dem jeweiligen Kreditinstitut führen.
  • Schufa: Einträge in der Schufa werden eingesehen: Banken schätzen die Kreditwürdigkeit potenzieller Kreditnehmer ein, vor allem interessiert hier, ob letztere in der Lage sind, den Kredit zurückzuzahlen.

Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn es beim ersten Kreditantrag nicht klappt. Denn eine erste Ablehnung des gestellten Kreditantrages erleben die meisten Gründerinnen. Dass eine wiederholte Beantragung nicht möglich sei, ist allerdings ein Mythos.

Die Aufnahme eines Kredites bereitet vielen Existenzgründerinnen große Sorgen. Das ist durchaus nachvollziehbar, da es einiges zu beachten gilt: Beispielsweise werden Null-Prozent-Finanzierungen versprochen sowie überflüssige Versicherungen empfohlen. Achten Sie darauf, das Kleingedruckte bei Nullprozent-Finanzierungen zu lesen, meist werden die ersparten Zinsen an anderer Stelle wieder verrechnet. Und Versicherungen lohnen in der Regel erst ab höheren Beträgen (20.000 € aufwärts). Auch wenn die Kreditkonditionen also noch so lukrativ erscheinen, sollte man sich vorab genau informieren und bestenfalls einige Anbieter vergleichen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

>>>Lesetipp:  Wie werde ich Sozialassistentin?

Gründungszuschuss vom Arbeitsamt: finanzielle Förderungen anfordern

Für den Gründungszuschuss gibt es ebenfalls Voraussetzungen. Diese sind:

  • Arbeitslos melden: Zukünftige Gründerinnen müssen mindestens einen Tag als arbeitslos gemeldet sein.
  • Arbeitsamt informieren: Zukünftige Gründerinnen müssen das Arbeitsamt rechtzeitig von der bevorstehenden Arbeitslosigkeit informieren.
  • Kenntnisse und Fähigkeiten: Das Arbeitsamt prüft, ob bei der künftigen Unternehmerin die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Existenzgründung und Selbstständigkeit bestehen.
  • Arbeitslosengeld: Bei der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss die Antragstellerin noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Letzte Förderung: Eine bereits erfolgte Förderung durch den Gründungszuschuss muss mindestens 24 Monate zurückliegen.
  • Bescheinigung: Das Arbeitsamt braucht eine Tragfähigkeitsbescheinigung.
  • Hauptberuflich beschäftigt: Bei der geplanten Selbstständigkeit muss es sich um einer hauptberufliche Tätigkeit handeln, um den Gründungszuschuss zu erhalten.
  • Businessplan: Der Businessplan muss inklusive einer Stellungnahme einer fachkundlichen Stelle eingereicht werden.

Der Gründungszuschuss ist so hoch wie das Arbeitslosengeld plus 300 Euro. Dieser Betrag wird zunächst für sechs Monate gewährt.

Start-up gründen, Investor finden und mehr als „nur“ Geld erhalten

Eine dritte Finanzierungsmöglichkeit der eigenen Selbständigkeit: Den Kreditbedarf mit Hilfe eines Investors oder eines sogenannten Business Angels zu decken. Diese Form der Finanzierung der eigenen Selbstständigkeit ist eher für Unternehmerinnen geeignet, die ihre Firma (oder ihre Idee) schnell wachsen lassen möchten. Dafür braucht es große Summen an Geld, Venture Capital, welches die Investoren tätigen. Es fließt in der Regel in den Aufbau eines Geschäftsbereiches. Wenn der Kapitalbedarf geringer ist, eignet sich eher ein Business Angel. In beiden Fällen ist auch hier der ausgearbeitete Business Plan der „Türöffner“.

Existenzgründung: Einen Investor finden © deagreez / Fotolia.com

Jede Gründerin sollte auch an ihren Vertrieb denken und ihre Idee bei den Investoren gut verkaufen. Einer der Vorteile eines Investors und Business Angels ist sicherlich, dass die Gründerinnen über die „Finanzspritze“ hinaus eine kontinuierliche Beratung erhalten. Aber klar, Investoren erwerben im Gegensatz zu Banken auch Firmenanteile, und nicht zu wenige. Auch gilt: Ist das Investitionsrisiko sehr hoch, sind es entsprechend auch die Zinsen. Darüber hinaus tragen die Unternehmerinnen Verantwortung für die Investoren. Aber all das ist gerechtfertigt: Investoren teilen im frühen Entwicklungsstadium das Risiko mit der Gründerin, dass das Unternehmen scheitert, die Investition ins Leere geht und Verluste entstehen.

Tipp: Kontakte zu Investoren lassen sich bei Gründerwettbewerben, bei Veranstaltungen für Gründer sowie auf Fachmessen knüpfen (aktuelle Events im Überblick gibt es auf https://www.deutschland-startet.de/events-existenzgruender-2019/).

- Artikel vom MTAuMDEuMjAxOQ==

Das könnte Sie auch interessieren: