Eine aktuelle Studie hat gezeigt, dass in vielen Fruchtsäften weder der angezeigte Fruchtgehalt enthalten ist, noch haben die Packungsaufschriften den Wahrheitsgehalt, den Sie sich als Konsument wünschen. Nur drei von 22 getesteten Säften erhielten ein „Sehr gut“ oder „Gut“ Ergebnis, das sind nicht einmal 10%, ein erschreckender und abschreckender Befund.
Was darauf steht ist nicht immer auch darin
Beispielsweise wird ein Saft als Erdbeersaft angepriesen, obwohl er nicht einmal zu 10% aus Erdbeeren besteht, der Rest ist Apfelsaft, obwohl mit vollmundigen Erdbeeren auf der Packung geworben wird. Andere Säfte enthielten viel zu viele zugesetzte Vitamine. Laut einem EU-Beschluss soll dieser Mangel bis zum Ende des Jahres 2013 ausgeglichen werden, denn dann muss auf der Packung stehen, was wirklich enthalten ist. Wie im obigen Beispiel darf dann der Saft nicht mehr als Erdbeersaft verkauft werden, sondern er muss Apfel- und Erdbeersaft genannt werden.
Zucker und Süßstoffgehalt zu hoch
Viele der in Obst und Gemüse enthaltenen wichtigen Ballaststoffe sind in den Fruchtsäften nicht mehr vorhanden. Damit sie aber trotzdem nach Früchten schmecken, werden künstliche Aromen und Geschmacksverstärker zugesetzt. Auch ist der Zucker- und Süßstoffgehalt oftmals entschieden zu hoch. Dies soll laut EU-Beschluss besser und eindeutiger auf den Packungen vermerkt werden. Sie als Verbraucher sollen wissen, was Sie kaufen und konsumieren.
Fruchtsäfte nur bedingt konsumieren
Als falsch hat sich ebenfalls die Tatsache herausgestellt, dass der Konsum von Fruchtsäften gesund sei und dies in unbedenklichen Mengen stattfinden könne. Ernährungsexperten raten von zu hohem Konsum ab, ein Glas pro Tag ist völlig ausreichend. Wenn Sie bedenken, dass ein 0,2 l Glas Orangensaft mehr Kalorien hat als eine dementsprechende Menge Cola, dann ist dies eine verständliche Forderung. Ein Glas Traubensaft hat sogar fast doppelt so viele Kalorien wie Cola. Kalorienärmer sind lediglich Gemüsesäfte.
So hat für Sie als Verbraucher die Ungewissheit bald ein Ende. Nach 2013 dürfen in Fruchtsäften nur noch Früchte enthalten sein, weder Zucker, Süßstoff noch Vitaminzusätze sind erlaubt. Ist dies der Fall, müssen sie als Fruchtnektare beworben werden. Auch werden irreführende Packungsaufschriften oder Abbildungen von Früchten, die es in den Saftmischungen nicht gibt, aus den Regalen verbannt werden.