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Heilen, wo die Schulmedizin nicht weiter weiß? Heilpraktikerinnen wollen mit alternativen Ansätzen das natürliche Gleichgewicht im menschlichen Körper wiederherstellen und so sanft für Gesundheit sorgen. Ihr Beruf ist bei manchen Menschen umstritten – doch was können Heilpraktikerinnen für die Gesundheit tun, wo sind ihre Grenzen und wie kann man überhaupt eine gute Heilpraktikerin werden?

Eine kurze Geschichte des Heilpraktikerberufs

Obwohl Heilkunde – salopp gesprochen – seit der Steinzeit existiert, hat der Beruf des Heilpraktikers eine bewegte Geschichte hinter sich. Offiziell wurde im Jahr 1928 der „Großverband der Heilpraktiker Deutschlands“ gegründet und die Tätigkeit selbst acht Jahre später als freier Beruf anerkannt. Während nach dem Jahr 1945 in der Bundesrepublik für die weitere Etablierung gekämpft wurde, stand der Beruf in der DDR praktisch vor dem Aussterben: Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung gab es dort gerade noch elf Heilpraktiker. Heute sind in Deutschland über 40.000 Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen mit staatlicher Erlaubnis tätig.

Was macht eine Heilpraktikerin?

Heilpraktikerinnen nehmen ihre Patienten ganzheitlich als physische, psychische und seelische Einheit wahr und gehen bei der Behandlung intensiv und verantwortungsvoll auf all diese Bereiche ein. Neben den Ärzten bilden sie die einzige Berufsgruppe, die eigenständig Heilkunde ausüben darf. Dabei stellen sie physische und psychische Leiden fest und führen die Behandlung durch. Dazu werden schulmedizinische sowie naturheilkundliche Methoden eingesetzt. Nach dem Grundsatz der Therapiefreiheit darf jeder Heilpraktiker hier alle Verfahren ausüben, die er beherrscht. Viele Heilpraktiker haben sich jedoch auf bestimmte Gebiete spezialisiert, etwa:

  • Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
  • Homöopathie
  • Aromatherapie
  • Chiropraktik (zur Wiederherstellung einer normalen Beweglichkeit der Gelenke)
  • Osteopathie (manuelle Therapie)
  • Physiotherapie (Krankengymnastik)
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) wie z. B. Akupunktur
  • Kinesiologie (Körpertherapie)
  • Bioenergetik (Verfahren zur Körperpsychotherapie)
  • Atemtherapie
  • Autogenes Training
  • Hypnose

Was kann eine Heilpraktikerin nicht?

Heilpraktikerinnen sind nicht als Ärztin oder Psychotherapeutin approbiert. Daher dürfen sie keine verschreibungspflichtigen Medikamente oder Betäubungsmittel verordnen. Auch bei meldepflichtigen Krankheiten, zahnmedizinischen Problemen, Strahlentherapie oder Geburtshilfe dürfen sie nicht tätig werden. Geschlechtskrankheiten gehören ebenfalls nicht in ihr Aufgabengebiet – es sei denn, es handelt sich um Menstruationsbeschwerden, Prostatavergrößerung oder andere sexuell nicht übertragbare Krankheiten der primären Geschlechtsorgane.

Ausbildung zur Heilpraktikerin

Die Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt: Es gibt also keine vorgeschriebene (akademische) Regelausbildung für Heilpraktikerinnen. Stattdessen wird eine Heilpraktikererlaubnis erteilt – hier unterscheidet das Heilpraktikergesetz zwischen einer sektoralen (beschränkten) Ausübung mit Teilerlaubnis und der Ausübung mit Vollzulassung.

Voraussetzung für die Berufsausübung

Voraussetzung für die Berufsausübung und die Führung der offiziellen Bezeichnung „Heilpraktiker“ ist eine staatliche Erlaubnis. Diese kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller

  • mind. 25 Jahre alt ist
  • mind. einen Hauptschulabschluss besitzt
  • laut ärztlichem Attest die gesundheitliche und geistige Eignung besitzt
  • laut polizeilichem Führungszeugnis „sittlich zuverlässig“ ist

Außerdem findet durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt eine schriftliche und mündliche Prüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten statt.

Prüfung durch Gesundheitsamt und Amtsarzt

Wer Menschen heilen will, benötigt ein fundiertes Grundlagenwissen zu Körper und Krankheit. Die Prüfung fragt daher u.a. folgende Bereiche ab:

  • Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie (krankhafte Veränderungen) des Menschen
  • Allgemeine Krankheitslehre, d.h. Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten (v.a. im Bereich von Stoffwechsel und Herz-Kreislauf sowie degenerativer und übertragbarer Krankheiten)
  • Pathologie (krankhafte Veränderungen) und Psychopathologie
  • Erkennung sowie Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
  • Klinische Befunderhebung (Techniken zu Diagnose und Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen sowie Funktionsprüfung von Organen und Körpersystemen)
  • Deutung grundlegender Laborwerte
  • Techniken zu Injektion, Punktion und Blutabnahme
  • Grundlagen der Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Anwendung, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen und/oder therapeutischen Naturheilkunde-MaßnahmenGenerelle Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich Pflichten und Einschränkungen

Kurz, Heilpraktiker müssen viel wissen und viel können. Der Nachweis einer absolvierten Ausbildung ist keine Erlaubnisvoraussetzung – dennoch empfiehlt sich die freiwillige Ausbildung sehr, um nicht nur die Erlaubnisprüfung bestehen, sondern seinen Patienten auch tatsächlich helfen zu können.

Ausbildung als Heilpraktikerin für Psychotherapie

Seit dem Jahr 1993 ist es für jede Besitzerin einer sektoralen Erlaubnis möglich, als psychotherapeutische Heilpraktikerin zu praktizieren. Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ ist allerdings geschützt und darf hierfür nicht verwendet werden. Ein besonderer Fall sind Psychologen mit Diplom- oder Master-Abschluss: Diplom- und Master-Psychologen: Sie müssen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen keine gesonderte Prüfung ablegen, um die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie zu erhalten.

Die Auswahl der richtigen Heilpraktiker-Schule

Neben vielen freien Schulen bieten in Deutschland auch die Verbände der Heilpraktikergemeinschaft Fort-, Weiter- und Ausbildungen an. Viele dieser Ausbildungsmaßnahmen schließen mit einem Test ab; dieser ersetzt jedoch nicht die finale Prüfung beim Amtsarzt. Bei der Wahl der richtigen Ausbildungsstätte stellen sich also viele Fragen:

  • Werden ausreichend Stunden auf die prüfungsrelevanten Fachgebiete verwendet?
  • Werden auch praxisbezogene Inhalte und naturheilkundlich-therapeutische Grundlagen vermittelt? Sind Spezialisierungen möglich?
  • Fühlt man sich mit der Unterrichtsmethode bzw. in der Schule wohl?
  • Gibt es die Möglichkeit für Probeunterricht bzw. Probewochen?
  • Leistet die Schule Hilfestellung bei der Prüfungsanmeldung und/oder beim möglichen Aufbau einer eigenen Praxis?
  • Welche Erfahrungen haben andere Schüler mit der Ausbildung gemacht?

Außerdem bieten seriöse Ausbildungsstätten in der Regel eine moderate Kündigungsfrist an. Dies sollte ebenfalls abgefragt werden.

Ausbildung und Weiterbildung: Kosten und Möglichkeiten

Neben Anwärtern ohne medizinische Vorbildung bilden sich häufig Angehörige medizinisch-therapeutischer Assistenzberufe als Heilpraktiker weiter. Dazu gehören etwa Arzthelferinnen, MTAs, PTAs, Gesundheits- oder Krankenpflegerinnen, Hebammen, Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungsassistentinnen oder Masseurinnen.

Die freiwillige Ausbildung dauert in der Regel ein bis drei Jahre. Sie kann als Fernstudium oder an stationären Schulen stattfinden. Möglich ist die Ausbildung in

  • Vollzeit für Berufsanfänger oder Einsteiger
  • Teilzeit als berufsbegleitende Maßnahme
  • Intensivkursen für Personen mit medizinischer Vorbildung

Die Kosten für die Ausbildung trägt jeder Heilpraktikeranwärter selbst. Eine Bafög-Förderung ist nicht möglich; bei entsprechend zugelassenen Schulen und Maßnahmen ist die Förderung als Weiterbildungsmaßnahme durch Arbeitsagenturen und Jobcenter sowie durch die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder die Bundeswehr jedoch unter Umständen möglich.

Berufsaussichten und Verdienst

Ein Gehalt lässt sich nicht vorab fest kalkulieren – dies hängt von Abrechnung, Gebiet und Spezialisierung ab. Doch es gibt immer mehr Menschen, die sich für alternative Heilmethoden interessieren und bestimmte Präparate aus Chemielaboren vermeiden wollen. Außerdem muss inzwischen auch bei vielen schulmedizinischen Behandlungen zugezahlt werden, was Patienten nach Alternativen Ausschau halten lässt. Die intensive Betreuung ohne Zeitdruck ist ein weiterer Grund, warum viele eine Heilpraktikerin wählen – vor allem bei hohem Beratungsbedarf.

Laut dem Bundesamt für Statistik machen sich daher etwa 35% der ausbildeten Heilpraktiker mit einer eigenen Praxis selbstständig. Eine solche Wirkungsstätte lässt sich – etwa im Vergleich zu einer Zahnarztpraxis – mit geringen Kosten einrichten und lässt sich dementsprechend risikoarm führen.

>>>Lesetipp:  So gelingt die nebenberufliche Selbstständigkeit

Weitere Wirkungsfelder können Praxen für Massage oder Physiotherapie sein, aber auch Gesundheitszentren oder Rehabilitationskliniken: Der Beruf des Heilpraktikers bietet also viele gute Perspektiven.

Fazit

Mit der Prüfung beim Amtsarzt beginnt die Verantwortung: Alternative Medizin ist damit alles andere als Quacksalberei. Im Gegenteil: Eine gute Heilpraktikerin bildet sich sorgfältig aus und behandelt ihre Patienten auf der Basis von fundiertem Wissen.

- Artikel vom MTAuMDUuMjAxNg==

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